Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermieters für Fahrradvermietung und Zubehörverkauf

Einleitende Bestimmungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Firma BikeUP s.r.o. mit Sitz in Vajnorská 136A, 831 04 Bratislava, ID-Nr.: 50 257 391, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts Bratislava III, Abteilung Sro, Eintragungsnummer 110979/B als Vermieter und einer natürlichen Person als Mieter.

 I. Abschluss und Gültigkeitsdauer des Vertrags 

Der Mietvertrag für das Fahrrad wird elektronisch durch Unterzeichnung des Mietvertrags gemäß dem Verfahren auf der Website www.bikeup.rent abgeschlossen und tritt an diesem Tag in Kraft (im Folgenden „Vertrag“). Durch den Abschluss des Vertrags überträgt der Vermieter dem Mieter das Recht zur Nutzung des Fahrrads (im Folgenden auch „Mietgegenstand“) auf unbestimmte Zeit. Mit Abschluss des Vertrags erklärt sich der Mieter mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

II. Lieferung und Übernahme des Mietgegenstands

Der Vermieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand innerhalb der Frist und an die Adresse zu liefern, die der Mieter bei der Bestellbestätigung angegeben hat. Wenn der Mietgegenstand auf Lager ist, beträgt die Lieferzeit 3 Tage (72 Stunden) ab der Bestellbestätigung per E-Mail. Bei vorübergehender Nichtverfügbarkeit des bestellten Produkts auf Lager wird diese Information auf der Website des Vermieters angegeben.

Der Mietgegenstand kann dem Mieter auf verschiedene, auf der Website des Vermieters aktuell angegebene Weise geliefert werden. Der Mieter hat die Möglichkeit, die Liefermethode des Mietgegenstands zu wählen. Für Mieter im Gebiet der Slowakischen Republik ist es möglich, den Mietgegenstand persönlich im Showroom des Vermieters an der Adresse Vajnorská 136/A, 831 04 Bratislava, abzuholen (im Folgenden „SHOWROOM“).

Bei der Lieferung des Mietgegenstands durch ein Kurierunternehmen ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand vom Kurierunternehmen entgegenzunehmen, bei persönlicher Abholung zum vereinbarten Termin und an der in der Bestellung angegebenen Adresse.

Im Falle der Nichtannahme des Mietgegenstands vom Kurierunternehmen ist der Vermieter berechtigt, die mit der Lieferung des Mietgegenstands verbundenen Kosten zu berechnen. Der Vermieter ist berechtigt, die Höhe der Kosten einseitig mit der ersten vom Mieter geleisteten Zahlung zu verrechnen.

Der Mietgegenstand gilt als vom Mieter übernommen, sobald der Mieter oder eine von ihm benannte dritte Person, mit Ausnahme des Beförderers, alle Teile der Bestellung entgegennimmt.

Nach der Übernahme des Mietgegenstands ist der Mieter verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit des Mietgegenstands zu überprüfen. Mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein bestätigt der Mieter die Richtigkeit der Art und Menge des übernommenen Mietgegenstands und dessen unversehrte Verpackung. Sollte die Sendung einen der genannten Mängel aufweisen, ist der Mieter verpflichtet, die Sendung nicht anzunehmen, eine E-Mail an service@bikeup.rent innerhalb von 24 Stunden zu schreiben und umgehend einen Schadensbericht über die Sendung zu erhalten, der vom Vermieter innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der E-Mail geprüft und bearbeitet wird. Spätere Reklamationen dieser Art werden vom Vermieter nicht anerkannt.

Reklamationsverfahren

Im Falle der Nichtlieferung des Mietgegenstands durch das Kurierunternehmen innerhalb der vereinbarten Frist ist der Mieter berechtigt, den Vermieter per E-Mail an service@bikeup.rent zu kontaktieren, und der Vermieter wird die Nichtlieferung des Mietgegenstands unverzüglich mit dem Kurierunternehmen klären und den Mieter informieren.

Im Falle der Lieferung des Mietgegenstands in einem Zustand, der nicht dem angegebenen Zustand entspricht (fehlende Teile, offensichtliche Schäden), ist der Mieter berechtigt, diesen Mangel per E-Mail an service@bikeup.rent zu reklamieren. Zur Nachweisführung des Mangels ist eine Fotodokumentation des Mietgegenstands erforderlich. Bei berechtigter Reklamation wird dem Mieter das fehlende Teil oder ein neuer Mietgegenstand nach Prüfung des reklamierten Mangels zugesandt. 

Alle Schäden und Anmerkungen bezüglich des gemieteten Gegenstands müssen vom Mieter spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Lieferung geltend gemacht werden, innerhalb derer der Vertrag ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. Auf nicht geltend gemachte oder später geltend gemachte Schäden am Mietgegenstand wird der Vermieter nicht eingehen und sie als vom Mieter verursachte Schäden betrachten.

Falls der Mieter nach Übernahme des Mietgegenstands feststellt, dass der Mietgegenstand nicht seinen Erwartungen entspricht, ist er berechtigt, innerhalb von 7 Kalendertagen ab dem Tag der Übernahme die Rückgabe des Mietgegenstands zu beantragen und ihn innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Tag der Übernahme an den Vermieter zurückzusenden. In diesem Fall wird dem Mieter eine Transportgebühr für den Mietgegenstand zweimal berechnet: einmal für den Transport des Mietgegenstands zum Mieter und einmal für den Transport des Mietgegenstands vom Mieter zurück.

Falls der Mietgegenstand während seiner Nutzung Mängel aufweist, die mit dem Verwendungszweck, für den er bestimmt ist, unvereinbar sind, ist der Mieter berechtigt, den Mangel per E-Mail an service@bikeup.rent zu reklamieren. Der Mangel wird vom Vermieter geprüft und der Mieter wird innerhalb von 14 Tagen über die Art der Lösung der Reklamation informiert.

III. Miete und andere Gebühren

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dem Vermieter die im Preisverzeichnis enthaltenen Gebühren zu zahlen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig sind. Die Miete wird als monatliche Miete berechnet, wobei die Höhe der vereinbarten monatlichen Miete auf den Mietpreiskonditionen für die jeweilige Art des gemieteten Gegenstands basiert, die am Tag des Vertragsabschlusses gültig sind.

Der Mieter ist berechtigt, die Miete für einen Zeitraum von 6 bzw. 12 Kalendermonaten im Voraus zu zahlen. Sollte der Mietvertrag vor Ablauf der bezahlten Mietdauer beendet werden, wird die bezahlte, nicht genutzte Miete dem Mieter nicht zurückerstattet, sondern seinem Guthaben gutgeschrieben, das er innerhalb von 36 Kalendermonaten nutzen kann. Nach Ablauf von 36 Kalendermonaten verfällt das ungenutzte Guthaben zugunsten des Vermieters.  

Im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr für die Beendigung der Mietdauer zu zahlen. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr ist im Preisverzeichnis angegeben. 

Im Falle eines Austauschs des Mietgegenstands gegen einen anderen Mietgegenstand wird dem Mieter keine Bearbeitungsgebühr berechnet.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr für unbegründete mehrfache Austausche des Mietgegenstands zu verlangen, jedoch nur nach vorheriger Benachrichtigung des Mieters.

Durchführung von Zahlungen und Zahlung der Miete 

Die Mietzahlungen sowie etwaige andere Gebühren werden über ein kooperierendes Zahlungsportal mittels der sicher und diskret gespeicherten Zahlungskarte des Mieters abgewickelt, die den Vermieter berechtigt, die monatliche Miete ab dem Inkrafttreten des Mietvertrags bis zur Beendigung des Mietverhältnisses abzubuchen.

Der Vermieter ist berechtigt, neben der vereinbarten monatlichen Miete alle Gebühren gemäß dem aktuell gültigen Preisverzeichnis, das auf der Website des Vermieters veröffentlicht ist, von der Zahlungskarte abzubuchen.

Falls während der Mietdauer die Miete aufgrund einer abgelehnten Zahlung des Mieters von seiner gespeicherten Zahlungskarte nicht bezahlt wird oder die Zahlungskarte während der Mietdauer abläuft, wird der Vermieter dem Mieter eine E-Mail mit Informationen über die Ablehnung der Zahlung und den Grund der Ablehnung senden.

Wenn die Zahlung der monatlichen Miete nicht mit der nächsten monatlichen Zahlung und spätestens innerhalb von 5 Werktagen vor Fälligkeit der nächsten monatlichen Miete erfolgt, wird dem Mieter eine kostenpflichtige schriftliche Mahnung zur Zahlung zusammen mit der Anwendung des gesetzlichen Verzugszinses zugesandt. Falls die verspätete Miete auch nach der schriftlichen Mahnung (per E-Mail) nicht bezahlt wird, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die rechtlichen Wirkungen des Rücktritts vom Vertrag treten mit der Zustellung der Rücktrittserklärung an die E-Mail-Adresse des Mieters ein.

IV. Vorbestellungen

Der Vermieter wird künftig kontinuierlich neue Modellreihen des Mietgegenstands in sein Angebot aufnehmen und die Kunden darüber auf seiner Website informieren. Für die neue Modellreihe kann eine Vorbestellung vorgenommen werden, wobei die Vorbestellung vom Zeitpunkt der Durchführung bis zur Bestätigung der Lieferung des Mietgegenstands kostenlos storniert werden kann. Dem Mieter wird die erste geleistete Zahlung nach Abzug der Kosten für die Dienstleistungen des Zahlungsportals in Höhe von 1 EUR zurückerstattet.

Die einzelnen Artikel und der erwartete Liefertermin, für die eine Vorbestellung möglich ist, werden regelmäßig auf der Website des Vermieters aktualisiert. 

V. Rechte und Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter ist berechtigt, den Mietgegenstand ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zu nutzen, unter Berücksichtigung der Alterskategorie des Kindes, für das er bestimmt ist. Der Mieter haftet vollständig für Schäden, die durch unsachgemäße Sicherung des Mietgegenstands sowie durch dessen Nutzung entstehen, die dem Zweck, für den das Fahrrad bestimmt ist, widerspricht. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen und Anpassungen an der Konstruktion des Mietgegenstands vorzunehmen.
  2. Der Mieter hat die Möglichkeit, Ersatzteile sowie Zubehör für den Mietgegenstand über sein eingerichtetes persönliches Profil zu bestellen und die Miete auf die gleiche Weise zu bezahlen, wie die Mietzahlung erfolgt. Ersatzteile werden dem Mieter durch ein Kurierunternehmen zusammen mit einer Montageanleitung geliefert. Ersatzteile werden durch die Zahlung der Miete Eigentum des Mieters.
  3. Der Mieter hat die Möglichkeit, auf der Website des Vermieters einen Service für den Mietgegenstand einschließlich der für die Durchführung des Service erforderlichen Ersatzteile zu bestellen. Der Service und die Ersatzteile werden gemäß dem auf der Website des Vermieters angegebenen Preisverzeichnis berechnet.
  4. Ein Mieter, der ordnungsgemäß versichert ist, zahlt beim Service des Mietgegenstands ausschließlich die Transportkosten. Im Falle von Zweifeln des Vermieters an der Berechtigung der bestellten Ersatzteile ist der Vermieter berechtigt, eine Fotodokumentation des Mietgegenstands anzufordern, um die Berechtigung des Anspruchs des Mieters auf das bestellte Ersatzteil zu prüfen.

und Pflichten des Vermieters

  1. Der Vermieter bleibt während der gesamten Mietdauer Eigentümer des Mietgegenstands. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand zur vorübergehenden Nutzung in gutem technischen Zustand und entsprechend dem vorgesehenen Zweck zu übergeben.
  2. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Nutzer des Mietgegenstands entstehen. 
  3. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Bestellung abzulehnen, wenn berechtigte Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Mieters bestehen. In diesem Fall wird die erste Mietzahlung an den Besteller zurückerstattet.

VI. Verkauf von Zubehör

  1. Der Vermieter bietet auf seiner Website den Mietern die Möglichkeit, Zubehör für den Mietgegenstand zu kaufen (z.B. Helme, Handschuhe, Griffe usw.). Der Verkauf von Zubehör unterliegt den Bestimmungen der allgemein verbindlichen gesetzlichen Vorschriften, die den Verkauf von Waren im Online-Shop regeln.

VII. Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl, Verlust des Mietgegenstands und Haftung für Schäden

  1. Der Mieter ist verpflichtet, darauf zu achten, dass das Fahrrad nicht zerstört, beschädigt, verloren oder gestohlen wird.
  2. Für alle Schäden am Mietgegenstand, die während der Mietdauer entstehen, haftet der Mieter und deren Ersatz wird wie folgt geregelt: 
  3. Kleine Kratzer, die die Integrität des Rahmens/Teils nicht beeinträchtigen und durch normale Nutzung des Fahrrads entstehen, unterliegen keiner zusätzlichen Gebührenpflicht.
  4. Für die Beschädigung einzelner Teile wird eine Gebühr für das jeweilige Teil und die Reparaturkosten gemäß dem aktuell gültigen Preisverzeichnis berechnet.
  5. Bei vollständiger Zerstörung des Fahrrads ist der Vermieter berechtigt, die Zahlung der Miete bis zum Ende der vereinbarten Mietdauer zu verlangen. Die verbleibende Miete bis zum Ende der vereinbarten Mietdauer kann vom Mieter in einer einmaligen Zahlung beglichen werden,
  6. Im Falle des Diebstahls des Fahrrads ist der Vermieter berechtigt, die Zahlung der Miete bis zum Ende der vereinbarten Mietdauer zu verlangen. Die verbleibende Miete bis zum Ende der vereinbarten Mietdauer kann vom Mieter in einer einmaligen Zahlung beglichen werden.

VIII. Versicherung

  1. Der Mieter hat die Möglichkeit, den Mietgegenstand zu versichern und kann dabei eines der auf der Website des Vermieters angegebenen Versicherungspakete auswählen. Die Höhe der Versicherungsprämie ist im aktuellen Preisverzeichnis angegeben und wird bei Interesse des Mieters an der Versicherung in die monatliche Miete eingerechnet.
  2. Die Versicherung deckt kleine Schäden am Mietgegenstand, vollständige Schäden am Mietgegenstand mit Selbstbeteiligung des Mieters sowie Diebstahl des Mietgegenstands mit Selbstbeteiligung des Mieters.
  3. Im Falle eines vollständigen Schadens am Mietgegenstand ist der Mieter verpflichtet, diesen unverzüglich nach dem vollständigen Schaden an den Vermieter zurückzugeben. Nach Rückgabe des Mietgegenstands und Zahlung der Selbstbeteiligung gemäß dem aktuellen Preisverzeichnis wird dem Mieter ein neuer Mietgegenstand zugesandt.
  4. Im Falle des Diebstahls des Mietgegenstands ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter eine Meldung der Polizei über den Diebstahl des Mietgegenstands vorzulegen. Nach Zahlung der Selbstbeteiligung gemäß dem aktuellen Preisverzeichnis wird dem Mieter ein neuer Mietgegenstand zugesandt. Im Falle des Diebstahls des Mietgegenstands und Nichtvorlage der Polizeimeldung über den Diebstahl ist der Mieter verpflichtet, die gesamte verbleibende Mietsumme einmalig zu zahlen.   

IX. Rückgabe des Mietgegenstands 

  1. Im Falle der Rückgabe des Mietgegenstands und seines Austauschs gegen einen anderen Mietgegenstand wird auf die gleiche Weise wie bei der Lieferung des Mietgegenstands verfahren, und zwar durch ein Kurierunternehmen. Alle Gebühren sind in Artikel III angegeben.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, in dem er ihn übernommen hat, unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung des Mietgegenstands durch ordnungsgemäßen Gebrauch. 

X. Beendigung des Mietverhältnisses

  1. Die Fahrradmiete endet an dem im Vertrag angegebenen Tag. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung unter folgenden Bedingungen zu kündigen:
  2. wenn der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug ist und die ausstehende Miete auch nach einer zusätzlichen Zahlungsaufforderung nicht bezahlt,
  3. bei schwerwiegender Verletzung der Vertragsbestimmungen oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  4. im Falle der Auflösung des Vermieters,
  5. im Falle der Auflösung des Mieters.

Die Fahrradmiete endet auch bei Zerstörung, Verlust oder Diebstahl des Fahrrads.

XI. Schlussbestimmungen 

  1. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Vermieter und dem Mieter richten sich nach dem Vertrag, diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Bürgerlichen Gesetzbuch und den geltenden slowakischen Rechtsvorschriften.
  2. Diese Bedingungen gelten für jeden Vertrag, den die Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Fahrradmiete abschließen.